Skip to main content

Wir organisieren kompetente und transparente Dienstleistungen

"Offenheit schafft Klarheit – Klarheit schafft Vertrauen"

Wir organisieren kompetente und transparente Dienstleistungen

"Offenheit schafft Klarheit – Klarheit schafft Vertrauen"

Herzlich Willkommen
bei CSG

Sie sind auf der Suche nach geeigneten Mitarbeitern oder dem richtigen Arbeitgeber und suchen hierfür einen geeigneten Partner?

Dann freuen wir uns, Sie bei all Ihren Belangen umfangreich zu unterstützen. Als Arbeits- und Auftragsvermittlungsagentur verstehen wir uns als Bindeglied von Unternehmen und Bewerbern sowie Geschäftspartnern.

Der Mittelpunkt unseres Wirkens ist hierbei stets der Mensch- egal, ob Arbeitnehmer, Arbeit-/Auftraggeber, welcher Nation oder Herkunft! Wir hoffen Sie durch unsere Homepage mit interessanten sowie nützlichen Informationen zu Ihren Anliegen/Bedürfnissen individuell und passgenau versorgen zu können. Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per Email oder persönlich zur Verfügung, denn auch wir möchten die Menschen kennenlernen mit denen wir arbeiten!

Neueste Job-Angebote

BezeichnungArbeitszeitRegionLink
Ihre Aufgaben: Vorbereiten der Baustelle/Kommissionierung Montage/Demontagetätigkeiten im Bereich Kunststof...
Arbeitszeit: Vollzeit
Region: Regensburg (Stadt), Amberg (Stadt)
Ihre Aufgaben: Montage/Demontage von Kunststoff- und Glasteilen Mithilfe beim Einbau von Duschkabinen Anbri...
Arbeitszeit: Vollzeit
Region: Regensburg (Stadt), Regensburg (Landkreis)
Ihre Aufgaben: Wartung, Instandhaltung und Reparatur von Anlagen und Maschinen Präventive Instandhaltungsma...
Arbeitszeit: Vollzeit
Region: Kelheim (Landkreis), Amberg (Stadt)
Ihre Aufgaben: Durchführung von Schweißarbeiten  Konstruktionen von Rahmen und Verbindung von (Stahl-...
Region: Regensburg (Stadt), Ingolstadt (Stadt), Kelheim (Stadt), Amberg (Stadt)
Ihre Aufgaben: Wand-/Deckenverkleidung mit z.B. Gips/Holz Einbau von Dämmmaterial/Regipswände aufziehen Z...
Arbeitszeit: Vollzeit
Region: Regensburg (Stadt), Ingolstadt (Stadt)

Fragen und Antworten

2. Was genau macht CSG?
CSG betreibt vorrangig Personalvermittlung (Direktvermittlung-siehe Pkt.3) und sucht im Auftrag vom Kunden (Unternehmen) passende Bewerber über Rekrutierungsmaßnahmen- abgestimmt auf deren Bedarf. Die komplette Vorbereitung, d.h. die Kontaktaufnahme zu den Bewerbern, die Einholung von Referenzen, telefonisches bzw. persönliches Briefing sowie der Versand eines anonymisierten Kurzprofils des jeweiligen Kandidaten an die entsprechende Firma. Entspricht der Bewerber den Vorstellungen des Unternehmens sorgt CSG für ein zeitnahes Vorstellungsgespräch. Gehalts- und Vertragsverhandlung können die Bewerber mit dem jeweiligen Unternehmen selbst vereinbaren.
3. Was versteht man unter Personalvermittlung (Direktvermittlung)?

Bei einer Personalvermittlung sucht der Personalvermittler im Auftrag eines Unternehmens (Auftraggeber) stellenbezogen nach Kandidatinnen und Kandidaten, um geeignetes Personal zu finden und offene Stellen zu besetzen. Das heißt, dass die Kosten für die Vermittlung nicht seitens der Kandidatinnen und Kandidaten getragen werden, sondern von den Unternehmen. Die Personalvermittlung ist nicht zu verwechseln mit der Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) oder "Temp-to-Perm" (Übernahme beim Einsatzunternehmen einer Zeitarbeitskraft).

4. Was ist der Unterschied zwischen "Temp-to-Perm" und Personalvermittlung?

"Temp to perm" (oder auch "temp to hire" oder "vermittlungsorientierte Zeitarbeit") ist eine Mischform aus Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) und der Personalvermittlung. Die bzw. der Beschäftigte wird aus einer zunächst zeitlich begrenzten Arbeitnehmerüberlassung ("temporary") in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis ("permanent") beim Kundenunternehmen übernommen. Diese dauerhafte Anstellung erfolgt somit direkt aus der vorangegangenen Arbeitnehmerüberlassung.

5. Was ist der Unterschied zwischen Headhunting und Personalvermittlung?

Als Headhunting bezeichnet man gerne die gezielte Abwerbung von Beschäftigten anderer Unternehmen im Auftrag eines Unternehmens. Diese erfolgt per Direktansprache, also per Telefon, E-Mail oder Social Media, um vakante Positionen, häufig im hochqualifizierten Bereich eines Unternehmens, zu besetzen. Parallel dazu sucht die Personalvermittlung auch über verschiedene Recruiting-Kanäle nach potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten für eine offene Stelle in allen Karrierestufen.

6. Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) und Personalvermittlung?

Als Zeitarbeit bezeichnet man die Arbeitnehmerüberlassung. Die Zeitarbeitskräfte haben einen Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister. Der Personaldienstleister ist der Arbeitgeber mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten. Die Arbeitsleistung erbringen die Zeitarbeitskräfte nicht bei ihrem eigenen Arbeitgeber, sondern bei einem Einsatzunternehmen (Kunde des Personaldienstleisters). Im Unterschied dazu sucht die Personalvermittlung im Auftrag eines Unternehmens geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die Besetzung offener Positionen in Form einer Direktanstellung.

7. Was ist der Unterschied zwischen privater Arbeitsvermittlung und Personalvermittlung?

Während die Personalvermittlung direkt von den Unternehmen, d. h., ihren Auftraggebern, ein Vermittlungshonorar erhält, rechnen private Arbeitsvermittler einen so genannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AZAV) mit der Bundesagentur für Arbeit ab. Dieses zusätzliche Förderinstrument wurde am 27. März 2002 für Arbeitsuchende im SGB III integriert. Damit können Arbeitsuchende private Arbeitsvermittler einschalten und über diese einen Arbeitsplatz finden. Die Ausstellung eines Gutscheins liegt im Ermessen der Bundesagentur für Arbeit. Der Personalvermittler muss dafür "AZAV" zertifiziert sein.

8. Wer beauftragt die Personalvermittler?

In der Regel wenden sich Personalverantwortliche eines Unternehmens an Personalvermittler. Denn sie vertrauen auf deren Expertise und Kontakte und übertragen damit den aufwendigen Suchprozess nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten an einen Dienstleister mit Marktkenntnissen. Die Personalvermittler beraten sowohl das Unternehmen als auch die Kandidatinnen und Kandidaten, z.B. nehmen die Personalvermittler u.a. an den Bewerbungsgesprächen teil und moderieren diese gegebenenfalls.

9. Wer trägt die Kosten der Personalvermittlung?

Das Vermittlungshonorar bzw. die Kosten der Personalvermittlung trägt das beauftragende Unternehmen. Die Höhe wird vorab vertraglich zwischen der Personalvermittlung und dem beauftragenden Unternehmen festgelegt.

10. Welche Zulassungen benötigt eine Personalvermittlung?

Seit dem 27. März 2002 wird für die Personalvermittlung keine Genehmigung mehr verlangt. Das Gewerbe ist somit nicht erlaubnispflichtig, sondern muss lediglich beim zuständigen Gewerbeamt angezeigt werden (§ 14 GewO). Für Vermittlungsverträge gelten die rechtlichen Rahmenbedingungen der Maklerverträge gemäß §§ 652ff BGB.